Ein Jahr Vergabegesetz

Unser SPD-Vorschlag für die aktuelle Stunde lautete heute „Ein Jahr Berliner Vergabegesetz – mit öffentlicher Auftragsvergabe Lohndumping verhindern“. Am Ende wurde zwar dem CDU-Vorschlag zur Inneren Sicherheit der Zuschlag gegeben, dennoch möchte ich an dieser Stelle nicht darauf verzichten, Ihnen einiges zu unserem Vorschlag zu erläutern.

Ein Jahr ist es nun fast her, seit wir im Abgeordnetenhaus das neue Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz beschlossen haben. Es trat an die Stelle des Berliner Vergabegesetzes aus dem Jahre 1999 in der Fassung vom 19. März 2008.
Eine lange Debatte war dem neuen Gesetz vorangegangen, ausgelöst durch das sog. Rüffert-Urteil des EuGH, das eine Regelung im niedersächsischen Vergabegesetz außer Kraft gesetzt hatte, die in ähnlicher Form auch ein Kernstück unserer Gesetzesnovelle von 2008 war.
Die Gegner jeglicher Mindestlöhne sahen sich durch das Rüffert-Urteil bestärkt, und die FDP – wie immer etwas neben den Erfordernissen der Zeit stehend - forderte natürlich die völlige Abschaffung des Vergabegesetzes, statt einer Novellierung.
Dabei hatte der EuGH überhaupt nicht zu unserem Gesetz geurteilt, und auch keine Aussage zu der darin enthaltenen Mindestlohnregelung getroffen, sondern lediglich die Anwendbarkeit regional gültiger Tariflöhne als Kriterium bei der öffentlichen Auftragsvergabe verneint.

Doch selbstverständlich war auch für uns in Berlin das Thema Anwendung der Tarifverträge ein entscheidendes. Der im Fokus der öffentlichen Debatte stehende Mindestlohn von 7,50 € war ja keineswegs das Lohnniveau, das wir uns generell für alle Landesaufträge wünschten, sondern der im Gesetz festgelegte Mindestlohn stellt eine absolute Lohnuntergrenze dar, die sicherstellt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Auftrag des Landes Berlin oder eines der Landesunternehmen arbeiten, von dem Einkommen aus ihrer Arbeit auch leben können.

Für alle über dem Mindestlohn liegenden Tariflöhne bedurfte es einer mit dem Rüffert-Urteil konformen Regelung, wie sie nach ausführlicher Beratung und durch Gutachten renommierter Rechtsexperten gestützt in § 1 des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes formuliert wurde.

An die Adresse der großen Deregulierer von der FDP sei an dieser Stelle gesagt, dass eine solche Mindestlohnregelung, die dem Lohndumping klare Grenzen setzt, auch im Interesse der vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Berlin liegt, als deren Sachwalter sich dieselbe FDP ja gerne aufspielt. Nicht umsonst stand die Handwerkskammer unserer Gesetzesnovelle von Beginn an positiv gegenüber, weil man sich dort durchaus bewusst ist, wie sehr ein völlig ungeregelter Wettbewerb durch ruinöses Lohndumping gerade kleinen und kleinsten Unternehmen schadet!

Dennoch bleibt es dabei, dass unser eigentliches Ziel ein gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen und landesweit bleibt. Über zwanzig Staaten der EU leben damit, ohne die in Deutschland an die Wand gemalten Gefahren zusätzlicher Arbeitslosigkeit dadurch zu erfahren – eher im Gegenteil. Die schwarz-gelbe Bundesregierung mauert derzeit noch, aber innerhalb der CDU ist Bewegung in die Diskussion gekommen. Der Vorsitzende der Christlich-demokratischen Arbeitnehmerschaft Karl-Josef Laumann hat unlängst die Forderung nach einer allgemeinen Lohnuntergrenze erhoben, die für alle Branchen in Deutschland gelten soll - was ja wohl nichts anderes als ein landesweiter Mindestlohn wäre.

Ein Jahr ist das Ausschreibungs- und Vergabegesetz in diesem Sommer in kraft. Es hat sich nicht als großes Bürokratiemonster erwiesen, wie seinerzeit in der Diskussion auch an die Wand gemalt. Es hat auch Klarheit in andere wichtige Bereiche der Vergabe gebracht, die von CDU, FDP und IHK gerne als „vergabefremd“ bezeichnet werden, obwohl sie ursächlich damit zusammenhängen, unter welchen Bedingungen das Land Berlin seine Aufträge erfüllt sehen will – in ökologischer Hinsicht, in der Frauenförderung oder bei den ILO-Kernarbeitsnormen.

Der Mindestlohn von 7,50 € ist nicht für alle Zeiten festgeschrieben, sondern kann gem. § 2 des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes durch Rechtsverordnung angepasst werden, wenn es wegen veränderter wirtschaftlicher und sozialer Verhältnisse notwendig ist. Eine solche Anhebung sollte überlegt werden.

Die Unkenrufe einiger über unser Vergabegesetz sind somit gegenstandslos. Insbesondere die FDP täte gut daran, sich von ihrem radikalen Deregulierungs-Mantra zu lösen und die Stärken und Chancen, die für Kleinunternehmer und den einheimischen Mittelstand durch unser Gesetz entstanden sind, anzuerkennen!

Ich bin für Sie da!

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