Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge –
eine unverzichtbare Grundlage des Gemeinwesens
Die wesentlichen Beteiligungen
des Landes Berlin im Überblick
Nach der vorherrschenden ökonomischen Lehrmeinung der letzten zwanzig Jahre scheint es kaum einen Bereich der Wirtschaft zu geben, der nicht von privaten Unternehmen besser zu organisieren sei als von staatlichen Einrichtungen – sei es die Energie- und Wasserversorgung, die Telekommunikation, das Gesundheitswesen, die Wohnungswirtschaft, der öffentliche Nah- und Fernverkehr oder die Abfallentsorgung.
In großem Umfang hat es in den vergangenen Jahren Veräußerungen ehemals öffentlicher Unternehmen gegeben. Auf Bundesebene wurden beispielsweise Telekom und Post privatisiert, die Bahn in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, um die Privatisierung vorzubereiten. In Berlin wurden BEWAG und GASAG verkauft, die Wasserbetriebe teilprivatisiert und die Wohnungsbaugesellschaften GEHAG und GSW befinden sich nunmehr ebenfalls in privater Hand.
Die Landeshaushaltsordnung (LHO) legt in §65 ausdrücklich fest, dass jede Beteiligung des Landes Berlin an einem Unternehmen einer speziellen Rechtfertigung dahingehend bedarf, dass der zu erreichende Zweck nicht anders als durch Landesbeteiligung zu gewährleisten ist. Jedoch besteht bei dieser Abwägung stets die Gefahr einer zu kurzfristigen Betrachtung des staatlichen Engagements und seiner privatwirtschaftlichen Alternativen.
Der Staat ist die einzige Institution, die sich nicht, wenn es schwierig wird, in den Konkurs verabschieden kann wie ein Privatunternehmen. Es ist der Staat, das organisierte Gemeinwesen, also wir alle, die am Ende die Kosten tragen, wenn etwa der Betreiber einer Mülldeponie in Konkurs gegangen ist und ein verseuchtes Gelände zurückbleibt.
Und auch bei der vieldiskutierten "Public Private Partnership" ist es nicht viel anders. In Berlin beispielsweise wurde das Olympiastadion nach einem solchen Modell mit der Firma Walter Bau gemeinsam saniert. Wer hätte gedacht, dass die große Walter Bau AG je in Konkurs gehen könnte! Genau dieser Fall ist jedoch eingetreten; von der "Public Private Partnership" ist nur der Staat übrig geblieben, der nun selbstverständlich auch die Kosten alleine zu tragen hat.
Es ist für mich ein zentrales politisches Anliegen, den Staat handlungsfähig zu halten – und zwar nicht nur durch Haushaltskonsolidierung, sondern vor allem auch durch starke Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Daher arbeite ich im Unterausschuss Beteiligungsmanagement und –controlling mit, der sich seit 2004 den Unternehmen des Landes Berlin widmet.

